Naturalrestitution und Wertminderung
Bei versicherungsrelevanten Schäden, Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Grundstücksverkäufen, aber auch bei Verkehrsunfällen oder Schäden durch Baumaßnahmen kann es notwendig sein, den Wert von Bäumen zu bestimmen. Von Naturalrestitution ist dann die Rede, wenn ein zum Schadensersatz Verpflichteter den Urzustand (wieder)herzustellen hat. Wenn dies nicht möglich ist kann mittels Wertermittlung der entstandene Schaden, bzw. die Wertminderung des Grundstückes auf dem der Baum steht, errechnet werden.
Zu unseren Kunden zählen sowohl Bauträger, Rechtsanwälte und Architekten, als auch Versicherungen, Privatpersonen und öffentliche Auftraggeber. Beispiele für unsere Leistungen sind:
- Wertermittlung für Grundstücksveräußerungen oder Enteignungsverfahren
- Wertermittlung für Schadensersatzansprüche bei Schäden durch Baumaschinen, Unfallfahrzeuge oder bei vorsätzlicher Beschädigung
- Gutachten nach Sturmschäden
- Wertermittlung für interessierte Baumbesitzer